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Ausrufung der 3. Pandemiestufe - erweiterte Maskenpflicht innerhalb der Universität Freiburg

Im Zuge der Ausrufung der 3. Pandemiestufe für das ganze Land Baden-Württemberg wird die Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag 19. Oktober 2020.

Wie Sie vermutlich bereits aus dem einen oder anderen Kanal erfahren haben dürften, gilt seit heute Morgen im gesamten Land Baden-Württemberg eine "erweiterte Maskenpflicht" (lt. CoronaVO des MWK), welche durch eine Mitteilung der Rektorin Frau Krieglstein persönlich bekräftigt und spezifiziert wurde. Hier gelangen Sie zum Schreiben der Rektorin vom 18.10.2020.

Für den Aufenthalt im Rechenzentrum bedeutet dies: 

Das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist daher ab sofort bis auf Weiteres angeordnet

·        ab Betreten des Gebäudes in allen Eingangsbereichen, Fluren, Durchgängen, Treppenhäusern, Aufzügen, Teeküchen und Sanitäranlagen,

·        in allen Veranstaltungen in Präsenz, z. B. in Lehr- und Zulassungsveranstaltungen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen, Erstsemesterveranstaltungen, Tagungen und Konferenzen,

·        bei der Nutzung von Betriebseinrichtungen wie Bibliotheken, Rechenzentrum, FRAUW sowie 

·        bei freien studentischen Arbeiten in den Räumlichkeiten der Universität 

 

Die Maskenpflicht gilt gleichermaßen für Studierende, Lehrende, Mitarbeiter/-innen und alle anderen Anwesenden an der Universität Freiburg.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Prof. Dr. Gerhard Schneider, Direktor des RZ