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UniAccount beantragen

Für Studierende, Mitarbeiter und Lehrbeauftragte (und sonstige Angehörige) gibt es verschiedene Wege, den UniAccount zu beantragen.
UniAccount für Beschäftigte der Universität
Alle Angestellten der Universität Freiburg, des Universitätslinikums inkl. universitärer Zugehörigkeit und auch Hiwis richten sich über eine Selbstregistrierungsfunktion einen UniAccount ohne schriftlichen Antrag selbst ein.
UniAccount für Beschäftigte des Universitätsklinikums
Für Beschäftigte des Universitätsklinikums Freiburg - ohne universitäre Zugehörigkeit - besteht die Möglichkeit für dienstliche Zwecke einen UniAccount mit eingeschränkten Berechtigungen zu beantragen. Zwingend muss hierfür die dienstliche Notwendigkeit vorliegen.
UniAccount für Lehrbeauftragte und Gäste
Lehrbeauftragte, Gastwissenschaftler, Forschungsstipendiaten und andere Angehörige der Universität Freiburg, die in Forschung und Lehre tätig sind, können einen Uni-Account beantragen.
UniAccount für Studierende und eingeschriebene Promovierende
Alle Studierende, eingeschriebene Promovierende der Universität Freiburg, eingeschränkt auch Gasthörende und weitere registrierte Personengruppen, erhalten nach der Immatrikulation bzw. Registrierung einen eigenen UniAccount. Er ermöglicht die Nutzung von zentralen IT-Diensten der Universität.
Nutzungsordnungen
Mit der Beantragung des Uni-Accounts erkennen Sie folgende Ordnungen für die Nutzung der IT-Dienste des Rechenzentrums an.
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