UniAccount beantragen
Für Studierende, Mitarbeiter und Lehrbeauftragte (und sonstige Angehörige) gibt es verschiedene Wege, den UniAccount zu beantragen.
- UniAccount für Beschäftigte der Universität
- Alle Angestellten der Universität Freiburg, des Universitätslinikums inkl. universitärer Zugehörigkeit und auch Hiwis richten sich über eine Selbstregistrierungsfunktion einen UniAccount ohne schriftlichen Antrag selbst ein.
- UniAccount für Beschäftigte des Universitätsklinikums
- Für Beschäftigte des Universitätsklinikums Freiburg - ohne universitäre Zugehörigkeit - besteht die Möglichkeit für dienstliche Zwecke einen UniAccount mit eingeschränkten Berechtigungen zu beantragen. Zwingend muss hierfür die dienstliche Notwendigkeit vorliegen.
- UniAccount für Lehrbeauftragte und Gäste
- Lehrbeauftragte, Gastwissenschaftler, Forschungsstipendiaten und andere Angehörige der Universität Freiburg, die in Forschung und Lehre tätig sind, können einen Uni-Account beantragen.
- UniAccount für immatrikulierte Studierende und Promovierende
- Alle Studierende und Promovierende der Universität Freiburg erhalten nach der Immatrikulation einen eigenen UniAccount. Dieser ist zwingend notwendig für die Nutzung von zentralen IT-Diensten der Universität und steht für die Dauer Ihres gesamten Studiums/Promotion für Sie zur Verfügung.
- Nutzungsordnungen
- Mit der Beantragung des Uni-Accounts erkennen Sie folgende Ordnungen für die Nutzung der IT-Dienste des Rechenzentrums an.
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